Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zu Leistungen der Krankenversicherung SGB V (Behandlungspflege, häusliche Krankenpflege)


Bezahlt meine Krankenkasse diese Leistungen? 
Wenn Ihr Hausarzt die Indikation für diese Leistungen sieht, stellt er eine sogenannte Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Diese reichen wir als Antrag zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse dann die Kosten. 

Muß ich dann mit der Leistungsinanspruchnahme warten? 
Nein. Nachdem wir die Verordnung vorliegen haben, können wir sofort mit der Leistungserbringung beginnen. 

Was passiert, wenn meine Krankenkasse die Leistungen ablehnt? 
Wenn die Richtlinien eingehalten werden und für die Erbringung der Leistungen eine medizinische Indikation vorliegt, wird Ihre Krankenkasse die Leistung genehmigen. Aber auch die Fälle der Ablehnung sind geregelt. Die Verordnung gilt als genehmigt, bis der Entscheid der Krankenkasse dem Pflegedienst vorliegt. Das heißt auch wenn Ihre Krankenkasse die Leistungen ablehnt, zahlt Sie solange, bis sie den Pflegedienst darüber informiert. Diese Regelung wurde zu Ihrem Schutz eingeführt. So gehen Sie bei sofortiger Leistungsinanspruchnahme kein Risiko ein. 

Benötige ich für diese medizinischen Leistungen einen Pflegegrad? 
Nein. Die Pflegegrade haben nichts mit der Krankenkasse zu tun. Für diese Leistungen brauchen Sie keinen Pflegegrad. 

Wie sieht es aus mit einer Zuzahlung? 
Die Zuzahlung für die Häusliche Krankenpflege beträgt 10% der Kosten für die ersten 28 Tage pro Jahr zzgl. 10 Euro pro Verordnung. Das heißt, Sie haben nur für die ersten 28 Tage der Behandlung eine Zuzahlung. Danach gibt es keine Zuzahlung für diese Leistungen. Die Erstverordnung Häuslicher Krankenpflege wird für 14 Tage ausgestellt. Bei Dauerleistungen, wie z.B. Insulinspritzen werden die Folgeverordnungen für 3 bis 6 Monate ausgestellt, manchmal auch für ein Jahr. Hier ist die Zuzahlung 10 Euro pro Verordnung. 

Muß ich die Zuzahlung an den Pflegedienst bezahlen? 
Nein. Der Pflegedienst hat nichts mit der Zuzahlung zu tun. Ihre Krankenkasse schickt Ihnen eine Rechnung mit der Zuzahlung.