Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die die Pflegegrade 1 bis 5 haben und Pflegesachleistung erhalten, haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € / Monat.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.
Der Entlastungsbetrag kann für stundenweise Einzelbetreuung in der Häuslichkeit und außerhalb der Häuslichkeit genutzt werden.
Pflegedienst Sonnenschein - Pflege