Unsere Leistungen für Sie

Entlastungsbetrag


Pflegebedürftige, die die Pflegegrade 1 bis 5 haben und Pflegesachleistung erhalten, haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € / Monat.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.

Der Entlastungsbetrag kann für stundenweise Einzelbetreuung in der Häuslichkeit und außerhalb der Häuslichkeit genutzt werden.